Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma IBP Philipp erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen; für Montage- und Mietgeschäfte gelten ergänzend deren Bedingungen in ihrer jeweiligen Fassung. Diese Geschäftsbedingungen werden Bestandteil auch künftiger Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegenahme von Waren oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Die Nichtigkeit einer einzelnen Bestimmung berührt die Wirksamkeit der anderen getroffenen Vereinbarungen nicht.II. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge sind erst dann angenommen, wenn eine schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung mit Angabe der Geräte, Mengen, Leistungen und Preise erfolgt ist. Dies gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.III. Lieferpflicht, Liefer- und Leistungszeit
Unsere Liefer- und Leistungsmöglichkeiten bleiben vorbehalten. Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung bestellter Waren oder die Erbringung von Leistungen unmöglich machen oder wesentlich erschweren sowie alle Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung u. ä. auch bei unseren Lieferanten, entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkungen von der Leistungspflicht. Eine Haftung für hieraus entstehende Schäden aller Art wird ausgeschlossen. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde hat auf seine Kosten alles Erforderliche zu tun, um den rechtzeitigen Beginn und die störungsfreie Durchführung des Aufstellens oder Anschließens gelieferter Geräte einschließlich Montagearbeiten zu ermöglichen. Der bauliche Zustand der Montageräume und ihre Zugänge müssen Montagen zu normalen Arbeitsbedingungen ermöglichen. Ihm allein obliegt im Übrigen die Beschaffung evtl. erforderlicher Genehmigungen zum Aufstellen oder Betrieb gelieferter Geräte.Genannte Liefer- und Leistungstermine sind annähernd und unverbindlich. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Konstruktionsänderungen an zu liefernden Geräten bleiben vorbehalten. Wir sind nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
IV. Preise
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise netto ohne Umsatzsteuer, ab Koblenz bzw. ab Lieferwerk, ausschließlich Kosten für Verpackung, Verladung, Transport und Versicherung. Bei Listenpreisen sind die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise maßgebend.V. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Firma übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden unmöglich, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.VI. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung sowie für Folgeschäden, werden sowohl gegen uns als auch unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.VII. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln erfolgt in allen Fällen zahlungshalber, wobei Spesen zu Lasten des Kunden gehen. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zahlungsverzug oder sonstige Abweichungen von unseren Zahlungsbedingungen verpflichten vorbehaltlich unserer sonstigen Rechte zur Zahlung von Verzugszinsen von mindestens 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die allgemeine Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, z.B. Nichteinlösung von Schecks oder Zahlungseinstellung oder ähnliches, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesen Fällen ferner berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch bei Erhebung von Mängelrügen oder Gegenanzeigen, nur berechtigt, wenn wir schriftlich zugestimmt haben oder die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
VII. Gewährleistung
Wir gewährleisten ausschließlich bei neuen Erzeugnissen gegenüber dem Erstkäufer die Güte der gelieferten Produkte, verwendeten Materialien und erbrachten Leistungen nach dem Stand der Technik frei von Fabrikations- und Materialmängeln auf die Dauer von 6 Monaten bei Verwendung der gelieferten Erzeugnisse in einschichtigem Betrieb (8 Arbeitsstunden pro Tag); bei mehrschichtigem Betrieb verkürzt sich die Gewährleistungsfrist anteilig. Die Gewährleistungsfrist beginnt jeweils mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen oder sonstige Eingriffe an den gelieferten Produkten vorgenommen oder Teile ausgewechselt, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jeder Anspruch auf Gewährleistung. Mangelrügen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich geltend zu machen. Mängel, welche auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei begründeten Beanstandungen erfolgen nach unserer Wahl unter Ausschluss weitergehender Ansprüche, insbesondere solcher aus Folgeschäden, kostenlose Reparatur bzw. Nachbesserung oder Umtausch. Der Kunde hat dafür während der betriebsüblichen Zeiten die Geräte bereitzuhalten. Nebenkosten der Nachbesserung gehen zu unseren Lasten nicht bei Lieferungen ins Ausland. Von der Gewährleistung ausgenommen sind reine Verschleißteile, wie z.B. elektrische Birnen, Ketten, Keilriemen, Dichtungen u.ä.Durch Instandsetzung, Ergänzung oder Austausch gelieferter Geräte oder erbrachter Leistungen werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen weder gehemmt, unterbrochen noch verlängert. Mit der vorstehenden Regelung werden Gewährleistungsansprüche abschließend geregelt. Im Übrigen verjähren Ansprüche aus Gewährleistungen innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe, in jedem Falle binnen 3 Monaten nach unserer Erklärung, dass der Fehler beseitigt wurde bzw. kein Fehler vorliegt.
IX. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Geräte und Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Gegenleistungen sowie aller vorangegangenen und künftigen Forderungen aus Geschäftsverbindungen unser Eigentum. Der Kunde ist ohne unsere ausdrückliche Genehmigung nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Gegenstände weiter zu veräußern, es sei denn, die Weiterleitung erfolgt durch einen Händler im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt unwiderruflich alle ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. ‚Versicherung, unerlaubte Handlung) entstehenden Forderungen sowie Ansprüche auf Herausgabe mit dinglicher Wirkung an uns ab. Von Dritten eingehende Zahlungen nimmt der Kunde treuhänderisch für uns entgegen und leitet sie unverzüglich im Rahmen seiner noch offenen Verbindlichkeiten an uns weiter. Im Übrigen sind wir zur sofortigen Rücknahme aller gelieferten Gegenstände, die in unserem Eigentum stehen, berechtigt. Zu diesem Zweck erteilt der Kunde bereits jetzt hiermit seine unwiderrufliche Einwilligung zum Betreten seiner Grundstücke und Geschäftsräume, in denen die Vorbehaltsware steht oder vermutet wird. Der Kunde ist für die Dauer des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, gelieferte Gegenstände auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und sonstige Schäden bzw. Risiken zu versichern. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns im Übrigen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde. Der Kunde ist nicht berechtigt, angemietete oder noch nicht voll bar bezahlte Geräte und Gegenstände außerhalb der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen bzw. zu verbringen. Wir können die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen, wenn der Kunde in Verzug ist bzw. sich vertragswidrig verhält, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn erfolgen, Wechsel oder Schecks nicht eingelöst werden, Zahlungseinstellung oder Konkurs- bzw. Vergleichseröffnung vorliegen. In der Rücknahme sowie in einer Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.X. Geheimhaltung
Dem Kunden überlassene Zeichnungen und sonstige Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und bestehende Eigentums-, Urheber- und Schutzrechte sind zu beachten.XI. Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Koblenz. Soweit gesetzlich zulässig, ist Koblenz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsverbindung unmittelbar und mittelbar ergebenen Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.Inhaber IBP Ingenieur Büro Philipp: Philipp, Marcus Dietrich Gültig zum 1. Januar 2022